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Sochnaya Salyami Reisen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen dem Kunden und der Sochnaya Salyami Reisen GmbH, Unter den Linden 77, 10117 Berlin (nachfolgend "Reiseanbieter") geschlossen werden. Der Reiseanbieter bietet dem Kunden auf der Website www.sochnaya-salyami.com sowie telefonisch und vor Ort Reisedienstleistungen an.

Mit der Buchung einer Reise oder einzelner Reiseleistungen erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Reiseanbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Buchung und Vertragsabschluss

Der Kunde kann telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular auf der Website oder persönlich in der Geschäftsstelle des Reiseanbieters eine Buchungsanfrage stellen. Die Buchungsanfrage ist noch kein verbindlicher Vertragsabschluss.

Nach Eingang der Buchungsanfrage erhält der Kunde vom Reiseanbieter eine schriftliche Reisebestätigung mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Preisangabe. Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Reisebestätigung und nach Leistung der Anzahlung gemäß Ziffer 3 zustande.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage ab, liegt ein neues Angebot des Reiseanbieters vor, an das er für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

3. Zahlungsbedingungen

Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal erfolgen. Die genauen Zahlungsmodalitäten werden in der Reisebestätigung mitgeteilt.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseanbieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Reisebestätigung. Änderungen der Leistungsbeschreibung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseanbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Reiseanbieter.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseanbieter. Die Rücktrittserklärung sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseanbieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

Der Reiseanbieter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

  • Bis 60 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
  • Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
  • Bis 15 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
  • Bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
  • Ab 6 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises

Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Reiseanbieter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

Der Kunde kann bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseanbieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Kunde dem Reiseanbieter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten in Höhe von mindestens 30 Euro pro Person.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseanbieter

Der Reiseanbieter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseanbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseanbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseanbieter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseanbieter den Kunden davon zu unterrichten.

c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseanbieter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseanbieter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseanbieters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal in Höhe von 15 Euro erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseanbieters keinen Gebrauch macht.

7. Haftung und Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseanbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseanbieter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung des Reiseanbieters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.

Der Reiseanbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseanbieters sind.

8. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseanbieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseanbieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseanbieter unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Vertragliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseanbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseanbieters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseanbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseanbieters beruhen.

Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseanbieter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseanbieter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Der Reiseanbieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseanbieter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

11. Reiserücktrittsversicherung

Der Reiseanbieter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Dies ist nicht im Reisepreis enthalten, sofern nicht explizit anders angegeben.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseanbieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseanbieter im Ausland für die Haftung des Reiseanbieters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Der Kunde kann den Reiseanbieter nur an dessen Sitz verklagen.

Für Klagen des Reiseanbieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseanbieters vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

13. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

Stand: Januar 2023

Reiseanbieter:
Sochnaya Salyami Reisen GmbH
Unter den Linden 77
10117 Berlin
Deutschland
Tel: +49 30 1234567
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Lukas Müller
Handelsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 123456

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